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Migrationsdokumentation

entsprechend der finanzrelevanten Gesetzgebung (GoBD, IDW PS880, AO, HGB, etc.)

Migrationsdokumentationen sind spätestens seit der Einführung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) erforderlich und für Migrationen von Dokumenten und Daten in finanzrelevanten Unternehmensprozessen vorgeschrieben.

Die rechtlichen Anforderungen geben außerdem dem Anwender einen Rahmen vor, der die optimale Einführung und einen verlässlichen Betrieb unterstützt.

Die Inhalte leiten sich je nach Sachlage aus den relevanten Gesetzen und Steuervorschriften ab und beinhalten im Wesentlichen:

  • Beschreibung des Konzepts für das Migrationsverfahren
  • Beschreibung der technischen Systemlösung
  • Migration (Hardwarekomponenten, Softwarekomponenten, Systemwechsel)
  • Beschreibung der dabei erstellten Systemprotokolle
  • Beschreibung von Test und Abnahme der Migration

Die 1st.-consulting UG hat ein Musterdokument dazu erstellt. Dabei übernehmen wir wahlweise das Coaching zur Dokumentationserstellung oder erstellen die gesamte Migrationsdokumentation.

Wichtig ist zu wissen, dass Migrationsdokumentationen als Anlage zur in der GoBD seit 01.2020 geforderten Verfahrensdokumentation bei einer Betriebsprüfung auf Verlangen des Prüfers vorgelegt werden müssen.